Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen
dem Kulturverein ProGohlis und Ihren Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veranstaltungen des Vereins bzw. für Gemeinschaftsveranstaltungen mit anderen Partnern.
Insoweit gelten sie ausschließlich. Sie gelten nicht für Veranstaltungen Dritter
in den Räumen des Vereins.
2. Spielplan
Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten ist aus den Veröffentlichungen des Vereins ProGohlis auf der Website http://www.leipzig-gohlis.de/pro-gohlis/ und in der Presse ersichtlich. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Garantie. Für Besetzungsangaben wird keine Gewähr übernommen. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten.
3. Kartenerwerb
Die Eintrittskarten können über den Onlineshop des Vereins www.shop-pro-gohlis.de erworben werden.
Bei Online-Kartenbestellungen über die Internetseite des Kulturvereins ProGohlis e.V. gilt gem. § 312g Absatz 2 Ziffer 9 BGB, dass die Bestellung verbindlich ist und sich der Kunde nicht auf das Widerrufsrecht § 312g Absatz 1 BGB berufen kann. Abweichende oder ergänzende Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten.
Nach der Onlinebestellung werden die Eintrittskarten per E-Mail, an die im Bestellprozess angegebene E-Mail Adresse, versandt. Die digitale Eintrittskarte erhält einen Barcode. Dieser Barcode wird am Einlass zur gebuchten Veranstaltung abgescannt und entwertet, was zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt.
Eintrittskarten können ab Vorverkaufsbeginn auch telefonisch oder schriftlich bestellt werden. Sie werden verbindlich reserviert und der späteste Zahlungszeitpunkt wird dabei mitgeteilt. Sofern innerhalb der gesetzten Frist keine Zahlung bei dem Kulturverein ProGohlis e.V. eingegangen ist oder die Karten bis dahin nicht unter gleichzeitiger Bezahlung an der Kasse abgeholt worden sind, kann die Reservierung durch den Kulturverein ProGohlis e.V. aufgehoben werden. Das ist immer dann der Fall, wenn eine Nachfrage an diesen Karten besteht. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins behält sich der Kulturverein ProGohlis e.V. das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen.
Ermäßigungen werden unseren Mitgliedern des Kulturvereins ProGohlis e.V., Schwerbeschädigte, Schüler/Studenten an der Kasse gewährt. Die Ermäßigung muss vor dem Kauf der Karten persönlich geltend gemacht und durch einen Nachweis belegt werden. Nach Verlassen der Kasse werden nachträglich geltend gemachte Ermäßigungen nicht mehr anerkannt. Der zu der Ermäßigung führende Nachweis ist beim Besuch der Veranstaltung mitzuführen und am Einlass erneut vorzuzeigen. Sollte der entsprechende Nachweis nicht vorliegen, ist die Differenz zum regulären Kartenpreis nachzuzahlen.
4. Umtausch oder Rückgabe gekaufter Eintrittskarten
Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Dies gilt auch für abgesagte Vorstellungen. Im Fall einer Vorstellungsabsage können die direkt bei dem Kulturverein ProGohlis e.V. erworbenen Eintrittskarten bis zum Vorstellungstag zurückgegeben werden. Ist eine rechtzeitige Rückgabe nicht möglich oder nicht zumutbar, können die Karten innerhalb von zwei Wochen nach der entfallenen Veranstaltung mit Angabe der vollständigen Anschrift und Bankverbindung eingereicht werden. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in diesen Fällen stets unbar. Weiterführende Ansprüche (z.B. Kosten der Anreise, Übernachtungskosten etc.) sind ausgeschlossen. Insbesondere werden Aufwendungen des Besuchers für den Kartenerwerb nicht ersetzt.
5. Verlust von Eintrittskarten
Bei Verlust der bei dem Kulturverein ProGohlis e.V. direkt erworbenen Eintrittskarten können Ersatzkarten gegen eine Gebühr ausgestellt werden, sofern der Verlierer nachweist oder glaubhaft macht, welche Plätze er gelöst hat. Werden jedoch am Veranstaltungstag sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte von verschiedenen Besuchern für den gleichen Platz vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Der Kulturverein ProGohlis prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Geld wird für Ersatzkarten nicht erstattet.
6. Einlass zu den Vorstellungen
Die Besucher werden bei Vorlage gültiger Eintrittskarten zu den Vorstellungen in der Regel ca. 120 Minuten vor Veranstaltungsbeginn in das Theaterfoyer eingelassen. Im Interesse der Besucher und der Mitwirkenden am störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen werden Besucher, die sich verspätet haben, nur zu einem inszenierungsbedingt geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächstverfügbaren Platzes ist Folge zu leisten. Eine Erstattung oder Teilerstattung des gezahlten Eintrittspreises ist in diesen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Mitnahme von Speisen oder Getränken in den Zuschauerraum ist untersagt. Das Personal behält sich vor den Zuschauer nach einmaliger Verwarnung bei Nichtbefolgen dem Saal zu verweisen.
7. Gaderobe
Für die Aufbewahrung der Garderobe wird eine Gebühr erhoben. Mäntel, dicke Jacken, Schirme, Rucksäcke, Stöcke (mit Ausnahme von Gehhilfen), große Tragetaschen und andere sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Sie können beim Servicepersonal zur Aufbewahrung abgegeben werden. Der Besucher erhält dafür eine Garderobenmarke.
Als Garderobenstücke gelten auch Gegenstände, deren Aufbewahrung in der Garderobe üblich ist (Handtaschen, Aktenmappen etc.). Tiere sowie gefährliche Gegenstände dürfen weder in den Zuschauerraum mitgenommen werden, noch werden sie in der Garderobe aufbewahrt.
Dass Servicepersonal händigt die Garderobe bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfen der Berechtigung aus. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke sind dem Servicepersonal unverzüglich anzuzeigen.
Soweit durch die Verletzung der Aufbewahrungspflicht ein Schaden entsteht, wird durch die Versicherung Ersatz geleistet. Die Entscheidung darüber obliegt allein der Versicherung. Die Versicherungsbedingungen werden durch Aushang an den Garderoben bekannt gemacht. Wurde die Aufbewahrungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, leistet der Verein direkt Ersatz.
Für in den Garderobengegenständen befindliche Sachen und Bargeld wird keine Haftung übernommen. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschehen auf eigene Gefahr des Besuchers.
Bei Verlust der Garderobenmarke kann der Gast erst nachdem alle anderen Gäste ihre Garderobe abgeholt haben, durch Identifizierung seine Garderobe in Empfang nehmen.
8. Bild- und Tonaufzeichnungen
Bild- (Film oder Video), Tonaufzeichnungen und das Fotografieren (auch mit Mobiltelefon) während der Veranstaltungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Auch für zum privaten Gebrauch bestimmte Aufzeichnungen sind keine Ausnahmen zugelassen. Die unbefugte Aufnahme löst Schadensersatzpflicht aus. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt die Aufzeichnungsgeräte bzw. Kameras, (Mobilfunktelefone mit Kamera) unter Ausschluss der Haftung einzuziehen und zu verwahren, bis der Eigentümer einer Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
9. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01. Juli 2021in Kraft.
Gerichtsstand ist Leipzig